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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 815896 | ||
Datum | 09.01.2016 16:45 MSG-Nr: [ 815896 ] | 10513 x gelesen | ||
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Hallo, das ganze zeigt doch die Idiotie des deutschen Markenrechtes. Dass man spezielle Wortkreationen, Firmenzeichen oder ähnliches schützen kann, ist ja in Ordnung. Aber ein Wort, das aus zwei Allerweltswörtern zusammengesetzt ist? Absoluter Unsinn. Und wer macht bestenfalls Kohle damit? Anwaltskanzleien, denen vom Markenrechtseigentümer das Recht abgetreten wird, abstrus hohe Streitwerte anzusetzen und damit nach fragwürdigem Gebührenrecht abzusahnen... Gruß, Michael | ||||
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