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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfung von Ausrüstungsgegenständen | 2 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 815904 | ||
Datum | 09.01.2016 18:55 MSG-Nr: [ 815904 ] | 2144 x gelesen | ||
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Hi, eine vernünftige Antwort wird es erst nach einem Urteil geben, da hier viele Punkte eine Rolle spielen. Weiss der Ortsbrandmeister von der Problematik (oder ist anzunehmen, dass er sie kennt, oder müsste er sie kenne, weil er mal auf einem Lehrgang war, wo sie nachweislich besprochen wurde), dann hängt er zumindest erst mal mit drin. Genauso der Gerätewart, und auch der GF der die Nutzung der Leiter anordnet / befiehlt. Dazu kommen dann noch diverse Überwachnungspflichten .... Am Einfachsten ist es, nicht geprüfte Leitern zu kennzeichnen und die Nuztung zu verweigern. Dann findet sich evtl. jemand, der entweder den Gerätewart zu dem entsprechenden Lehrgang schickt, oder einen externen Sachverständigen holt. Gerade bei so 'verworrenen' Geschichten wie Ehrenamt, Menschrettung und Pflichtaufgabe ist eine externe Stelle mit verbriefter Kompetenz manchmal ganz hilfreich. Tomy | ||||
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