Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt #
| 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 815905 |
Datum | 09.01.2016 18:56 MSG-Nr: [ 815905 ] | 10581 x gelesen |
Infos: | 09.01.16 LFV-Bayern 09.01.16 Webseite "Blaulicht-Party"
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Und bei Blaulicht und Markenrecht musste ich zunächst mal daran denken. und an die ein oder andere Diskussion die darüber schon geführt wurde.
Ich finde es eigentlich gar nicht so doof, das "Blaulichtparty" jetzt geschützt ist. Das kann natürlich eine Feuerwehrveranstaltung sein, deren Erlös für die Feuerwehr sinnvoll genutzt wird. Das kann aber auch eine Veranstaltung irgendeines anderen Anbieters sein, der mit HiOrgs nichts am Hut hat und mal eben ein paar Blaulichter zwischen die Billigschnapsflaschen in den Veranstaltungsraum stellt, die immer nur dann leuchten, wenn ein Gast am angeschlossenen Alkomaten die 2,5 überschreitet. Den Schutz der Marke könnte man dazu nutzen, letzteres zu verhindern.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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