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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Safety Akademie Feuerwehrausbildung | 7 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815908 | ||
Datum | 09.01.2016 22:18 MSG-Nr: [ 815908 ] | 3288 x gelesen | ||
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Hallo nochmal. Wenn kann es überhaupt nur eine Vorbereitung auf eine (staatlich anerkannte) Prüfung wie "B1" (Laufbahnprüfung) oder vor der IHK durchgeführten Prüfung sein. Neben den 2060 Städten die inhaltlich per Landesgesetze nach FwDV 2 ausbilden (dürfen/können), ist das halt Stelle Nr. 2061. Ferner gilt zu beachten ob die Ausbildung auch Anerkennung bei Feuerwehr´s findet. Siehe hierzu: §32 BHKG NRW 2016: "Die weitergehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten", also AGT, Funk etc. Im Bereich der Pritvatwirtschaft kann ich mir das vorstellen ("Sicherungsposten", "Brandposten", "Mannlochwache", "Gasposten" und wie sie alle heißen) I.d.R. wird solch ein Personenkreis innerhalb weniger Stunden (12 - 60) ausgebildet. Eine Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann (IHK) dauert i.d.R. 3 Jahre - Vollzeit. siehe: Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau Grüße Olli | ||||
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