Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815917 |
Datum | 10.01.2016 09:47 MSG-Nr: [ 815917 ] | 9951 x gelesen |
Infos: | 09.01.16 LFV-Bayern 09.01.16 Webseite "Blaulicht-Party"
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Feuerwehr
Hallo zusammen,
Geschrieben von Stefan R.Die Marke ist durch das Deutsche Patent- und Markenamt geprüft worden. Dort sitzt die Prüfinstanz, die auch die Frage prüft, ob die Marke eintragungsfähig ist, oder nicht. Scheinbar war sie eintragungsfähig, sonst würden wir nicht diskutieren. Ich kenne das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht. Oft ist auch hier verborgen, warum eine Marke eingetragen wurde. Allerweltsbegriffe können nämlich dann eintragungsfähig werden, wenn der Verbraucher vom Allerweltsbegriff nicht auf die Art der Betätigung mit der Marke schließen kann. Als ich am Bundespatentgericht tätig war, habe ich einen Hinweis auf eine Markeneintragung "Weißwurst" in einem Bierzelt auf dem Oktoberfest gefunden. Eingetragen war die Marke jedoch für Dips und Ketchup...
Wobei die Prüfinstanz des Patent- und Markenamt nicht die letze Instanz dabei ist. Man kann (mit entsprechender Begründung) auch die Löschung oder Einschränkung einer Marke beantragen. Ist auch schon öfter mal passiert.
Wobei ich da im speziellen Fall keinen Grund sehe. Wenn die Feuerwehren das für nicht kommerzielle Zwecke frei nutzen können, ist doch alles OK. Und kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen der FW sehe ich sowieso kritisch.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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