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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 815925 | ||
Datum | 10.01.2016 12:12 MSG-Nr: [ 815925 ] | 9925 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Wenn die Registereintragungen interessieren: Marke 1 Marke 2 Marke3 Marke 4 Marke 5 Die Marken haben alle ein sehr allgemein gehaltenes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, es sind bis auf eine Wort-/Bildmarke auch alles reine Wortmarken, die den umfänglichsten Schutz mit sich bringen. Ich begrüße es ebenfalls, dass so Partyveranstaltern die Möglichkeit zur Nutzung dieser Bezeichnung für Besäufnisse bis der Arzt kommt untersagt werden kann. Ich wünsche mir trotzdem ein allgemeine Vereinbarung des Markeninhabers mit allen HiOrgs, zur freien Nutzung ohne eine Gefahr einer Abmahnung. Vielleicht kann jemand dies auf Verbandsebene mal anregen... | ||||
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