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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815946 | ||
Datum | 10.01.2016 17:35 MSG-Nr: [ 815946 ] | 9452 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, Geschrieben von Stefan R. Der Markenschutz kann nach dem angegebenen Schutzendedatum 2 Monate lang ohne Zuschlag und dann noch vier Monate lang mit Zuschlag für eine bestimmte Aufrechterhaltungsgebühr um weitere zehn Jahre verlängert werden. neugierig gefragt: wie hoch sind da die Gebühren bei einer solchen Verlängerung? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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