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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815965 | ||
Datum | 11.01.2016 10:55 MSG-Nr: [ 815965 ] | 9133 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Marc M. Da hat der Antragsteller vielleicht Glück gehabt Wenn niemand zwischen er Anmeldung und dem Eintrag der Marke meckert dann dürfte so was relativ problemlos durchgehen. Es sei den der Begriff der als Marke angemeldet werden soll ist da zu bekannt. Bei "FEUERWEHR" als Wortmarke dürfte der Sachbearbeiter von sich aus schon auf rot schalten. Geschrieben von Marc M. Wobei auch ich das Markenrecht für Blaulichtparty (wenn es sich schon jemand schützen lässt) lieber bei einer Polizeigewerkschaft sehe, als bei einem Abmahnanwalt oder einem kommerziellen Anbieter von Koma-Saufpartys. sehe ich auch so Wenn der Markeninhaber den Begriff mit der Motivation Missbrauch zu verhindern schützen lässt dann sollte er dann auch das entsprechend kund tun und von sich aus die Möglichkeiten der kostenfreien Nutzung publizieren. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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