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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 815983 | ||
Datum | 11.01.2016 13:31 MSG-Nr: [ 815983 ] | 8981 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas E. Ich weiß zwar nicht was Feuerwehr mit den angeführten Nahrungsmitteln und Getränken zu tun hat, aber das eigene Bier zum Tag der offenen Tür brauen und als Feuerwehrbier anzubieten ist wohl nicht mehr :-) ...was mich wiederum in meiner Meinung bezüglich "Idiotie des deutschen Markenrechts" bestätigt... Gruß. Michael | ||||
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