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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 816012 | ||
Datum | 12.01.2016 08:49 MSG-Nr: [ 816012 ] | 8606 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. nur wenn damit gewerblich Telekomunitkationsdienstleistungen erbracht würden ;-) Na ja, dann kommen wir zu der interessanten Frage, wie es sich mit der in das Fahrzeug eingebauten Kommunikationstechnik verhält, wenn das Fahrzeug gerade unterwegs ist um gegen Gebühr beispielsweise eine Veranstaltung abzusichern. Feststellungen: - da ist etwas magentafarbenes dabei - es ist eine wirtschaftliche Tätigkeit - es findet Kommunikation statt Und: Ja, auch meine Freunde bestätigen gerne, dass ich manchmal nicht "ganz sauber ticke", das passiert aber nur phasenweise. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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