Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816013 |
Datum | 12.01.2016 09:03 MSG-Nr: [ 816013 ] | 8734 x gelesen |
Infos: | 09.01.16 LFV-Bayern 09.01.16 Webseite "Blaulicht-Party"
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Geschrieben von Uwe S. Und: Ja, auch meine Freunde bestätigen gerne, dass ich manchmal nicht "ganz sauber ticke", das passiert aber nur phasenweise. Schonmal ne Bewerbung an die entsprechende Abteilung der #E20074-Firma geschickt?
Es wäre aber echt dreist wenn die Telekom gegen magentafarbene Feuerwehrfahrzeuge vorgehen würde. Denn die haben ja angefangen. ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [12.01.16 09:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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