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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 816014 | ||
Datum | 12.01.2016 09:19 MSG-Nr: [ 816014 ] | 8619 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Uwe S.--- Feststellungen: Solange nicht Kommunikationstechnik für Dritte angeboten wird, ist alles unbedenklich, auch ein Fahrzeug in der Farbe Magente bei einer Veranstaltung und ausgerüstet mit Kommunikationstechnik. Es wird erst schwierig, wenn alle Besucher der Veranstaltung durch das Fahrzeug geschleust werden, um gegen Entgeld die Kommunikationseinrichtungen dieses Fahrzeugs für eigene Zwecke zu nutzen. Auf so eine Idee käme wohl kein FWA. | ||||
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