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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandstatistik zu Brandereignissen in und um Flüchtlingsheime | 65 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 816063 | ||
Datum | 13.01.2016 12:37 MSG-Nr: [ 816063 ] | 12213 x gelesen | ||
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Wie darf ich denn den Satz verstehen "Grundsätzlich muss das Gebäude von den Einsatzkräften erst geräumt werden, wenn ein Alarm ausgelöst wird."? Die Formulierung "Grundsätzlich muss - wenn ein Alarm ausgelöst wird - das Gebäude von den Einsatzkräften erst (einmal) geräumt werden." würde anders klingen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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