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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816073 | ||
Datum | 13.01.2016 20:28 MSG-Nr: [ 816073 ] | 8301 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Mist hätte man mal den Begriff Feuerwehr und rote Autos geschützt. Da könnte man jetzt schön Geld mit verdienen Aber nicht in der Schweiz! ;-) (OK, eigentlich hatte ich nach einem lemon-grünen LF mit der Aufschwift "Wehrdienste" gesucht. Aber dieser Begriff hatte wohl nur eine so kurze Lebensdauer, dass ich nicht mehr als einen einzigen Treffer bei google gefunden habe?!) | ||||
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