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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816139 | ||
Datum | 15.01.2016 10:24 MSG-Nr: [ 816139 ] | 9277 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. Ich mich auch.. Eine ernstgemeinte Frage? - Im GG, Art. 5 Abs.1 steht: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Einer Reisejournalistin untersagen zu wollen, Fotos eines Feuerwehrgeschehens zu machen, dürfte nach meinem Empfinden eine Einschränkung der Pressefreiheit sein. Dass es für Journalisten weitere Regeln und z. B. Einschränkungen durch Gefahrenbereiche gibt, steht außer Frage. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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