Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816141 |
Datum | 15.01.2016 11:15 MSG-Nr: [ 816141 ] | 8650 x gelesen |
Grundgesetz
Geschrieben von Ulrich W.Einer Reisejournalistin untersagen zu wollen, Fotos eines Feuerwehrgeschehens zu machen, dürfte nach meinem Empfinden eine Einschränkung der Pressefreiheit sein
So wie ich das lese, herrschte eine Gefahrensituation. Der Einsatzleiter forderte die Passanten und vermutlich auch die Reporterin auf, den Gefahrenbereich zu verlassen. Nur zeigte sie sich offenbar uneinsichtig und meinte in ihren Rechten der freien Berichterstattung eingeschränkt zu sein. Zum Schutz vor sich selber wurde es nun einmal etwas rustikaler. Bei Explosionsgefahr hat man auch nicht ewige Zeit zu diskutieren. Die Dame wollte eventuell noch ein paar mehr gewinnbringende Fotos schießen und wurde dann mit körperlichen Mitteln aus dem Bereich entfernt. Fiel aber offensichtlich dabei.
Sofern die Schilderungen stimmen, sehe ich keinen Grund hier mit Artikel 5 GG zu wedeln. Sehe da eher ein verletztes Ego. Ich vermute mal, dass ein Reporter der häufiger zu Blaulichteinsätzen fährt, sich grundsätzlich anders verhalten hätte. Klar gibt es gerade in Ballungsgebieten auf etwas aufdringlichere Reporter weil nur das beste Bild Geld bringt - aber Gefahrenbereiche werden schon berücksichtigt.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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