Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816148 |
Datum | 15.01.2016 11:41 MSG-Nr: [ 816148 ] | 8454 x gelesen |
Feuerwehr
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Geschrieben von Ulrich W.Dennoch ist es nicht Aufgabe der FW zu beurteilen, wer befugt ist, "gewinnbringende" Fotos anzufertigen oder nicht. Die Frage ob Reise-, Blaulicht- oder sonstwasjournalist halte ich auch nicht für zielführend. Wie will man die Spezialisierungen überprüfen, oder überhaupt festlegen? Denn: Die Frage, für die man auch Fälle konstruieren könnte in denen eine Beantwortung durch die FW einen Einsatzablauf massiv beeinflussen kann, setzt ja schon früher an: Wer ist eigentlich "Journalist", was ist "Presse"?
Das Handy als Aufnahmegerät hätten die meisten bislang wohl nicht unbedingt als Merkmal für "echte Presse" angesehen. Wenn beim nächsten Einsatz eine Gruppe X mit Handys bewaffnet Zugang zur gesamten Einsatzstelle fordert, weil "wir sind Presse", wie geht man damit um?
Gefahrenbereiche sind gut und schon, einfache Arbeitsbereiche aber auch sinnvoll. Gibt man letztere auf, und arbeitet halt "in der Menge", oder weitet man den Gefahrenbereich weiter aus, was auch wieder Diskussionsstoff bietet?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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