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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816149 | ||
Datum | 15.01.2016 11:43 MSG-Nr: [ 816149 ] | 8636 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. die Unterscheidung zwischen dem Journalist (Berufsbild) und der Presse (SB). Den nur die ist in dem Artikel des GG ausdrücklich erwähnt. So? Dort steht: "Jeder hat das Recht..." - Geschrieben von Florian B. Und gerade hier stellt sich die Frage ob und wie eine Reisejournalistin in der Lage ist die Öffentlichkeit über Geschehnisse zu informieren. Wer soll das beurteilen? Wenn sie Ihre Fotos an eine Agentur oder Redaktion zur Verfügung stellt? - Geschrieben von Florian B. Oder wie gehst du nächste Woche mit dem Chefredakteur des Schülermagazins Tintenklecks um der im Sinne von §5 GG Zutritt zur EST fordert? So, wie mit jedem Journalisten auch. Die Regeln sind gleich. - Außer dem GG gibt es aber weitere Dinge, die zu beachten sind. Persönlichkeitsrechte, Kunsturhebergesetz, Presserecht oder auch §201a StGB Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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