Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816182 |
Datum | 15.01.2016 17:03 MSG-Nr: [ 816182 ] | 7465 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungshubschrauber
Sichtschutz ist für mich nicht ausschliesslich VU. Wir haben auch Tragehilfe wo es dann über den Bürgersteig zum RTW geht. Das von mir gepostete Bild mit RTH und Sichtschutz war nach einem Suizidversuch im Dach eines Bungalows. Dort haben wir die Patientin herausgeholt und auf der Straße wurde sie dann 15 Minuten weiter versorgt bevor es zum Heli ging. Oder Kind steckt mit dem Kopf auf einem Spielplatz in einem Geländer fest. Auch da für mich klare Indikation Sichtschutz. Genauso wie bei der Bergung einer Wasserleiche, was ja in der Regel in Strassennähe stattfindet.
Das sind in der Regel recht übersichtliche Räume womit ich beim aufstellen eines Sichtschutzes automatisch die Presse auch ausgrenze. Und da von U.W. die Behauptung aufgestellt wurde, das ein Sichtschutz nur gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten sei, wollte ich wissen, wie es denn bei solchen Fällen gehändelt wird. Blick hinter den Schutz? Das es 99 % der Pressevertreter überhaupt gar nicht machen würden, steht auf einem anderen Blatt. Die würde sich auch bei Aufforderung aus dem Gefahrenbereich verziehen.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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