Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 816189 |
Datum | 15.01.2016 21:10 MSG-Nr: [ 816189 ] | 7249 x gelesen |
Grundgesetz
Strafgesetzbuch
Grundgesetz
Geschrieben von Ulrich W. So? Dort steht: "Jeder hat das Recht..."
Du weißt aber schon das es 2 Sätze mit unterschiedlichen Inhalten sind?
Fangen wir mal mit dem ersten Satz an:
Geschrieben von ---Art5 GG-- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Heißt das wir alle sagen dürfen was wir denken solange wir nicht gegen Absatz 3 verstoßen. Da steht nix von Presse drin. Und jetzt ist die Frage ob der Absperrbereich der Feuerwehr eine frei zugängliche Quelle ist oder doch nur Statement der Feuerwehr zu dem Einsatz.
Und wenn damit der Sperrbereich gemeint ist heißt das auch das JEDER sich in dem aufhalten darf um dort sich zu unterrichten.
Oder nicht?
Jetzt wirds interessant:
Geschrieben von ---Art 5 GG--- Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
In diesem Absatz lese ich irgendwie nirgends die Formulierung "jeder Journalist". Und das ist in meiner Sicht der Knackpunkt. Solange "der Journalist" keinen Zusammenhang mit "der Presse" herstellen kann ist er aus meiner Sicht einfach nur "jeder"..
Geschrieben von Ulrich W.Außer dem GG gibt es aber weitere Dinge, die zu beachten sind. Persönlichkeitsrechte, Kunsturhebergesetz, Presserecht oder auch §201a StGB
Da sind wir bei
Geschrieben von ---Art 5 GG (3) --- 2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Grüße, BeschFl
Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas
"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|