Moin!
Christian, viele deiner Meinungen kannst du m.E. "knicken" (oder ein Richter knickt sie dir ggf.).
Jeder(!), der an der ES aufschlägt, mit der Worten "ich möchte Dokumente der Zeitgeschichte fertigen um sie ggf. zu veröffentlichen" muss gleich sein! Egal ob mit EOS1dx-Spiegelreflex, Kompaktknipse, Handy oder Kiddyzoom oder Videocam in jeder Ausführung. Warum soll sich ein EL in dieser Grundsatzfrage in die Nesseln setzen?
Und wenn hinter dem "Gaffer"schutz kein Gefahrenbereich ist und der "Pressedienstler" die Arbeiten nicht behindert, dann musst du ihn auch Aufnahmen machen lassen.
Ob er damit Rechte Dritter tangiert ist zwar teilweise auch für den EL zu beachten, der ggf. die Interessen eines Betroffenen vertreten muss, so dieser seine eigenen Interessen nicht rechtzeitig vertreten kann (z.B. das Verweigern des Zutritts von Privatgrundstücken, wenn der Eigentümer bewusstlos auf selbigem liegt) aber beim "nur fotografieren" seh ich da keinen Handlungsbedarf (vlt. ist das nämlich auch der Starreporter der Chirurgenwoche und hat gerade "DAS FOTO" eines offenen Schienbeinbruches und den interessiert da nicht das Gesicht des Betroffenen oder warum der Betroffene da liegt, oder obs noch 3xEx gab). Wenn allerdings NICHT zu befürchten ist (und davon musst du ausgehen, wenn ein Reporter hinter der Plane arbeitet, DER muss nämlich wissen das er alles fotografieren darf, ABER nicht alles VERÖFFENTLICHEN) das einem Dritten aus dem Tun ein Nachteil entsteht, darfst du nicht präventiv seine gesamten Arbeiten behindern. Wenn man das weiterspinnt wäre die gesamte Anfertigung von Bildmaterial in D zu verbieten, da ja die Gefahr besteht, das jemand z.B. die "Panoramafreiheit" nach KunstUrhG nicht einhält .... oder ...oder ..oder.
Letztlich muss das alles aber jeder für sich selber entscheiden, nur sollte man wissen, wie und mit welchen Begründungen (das müssen ja nicht die wahren, persönlichen Gründe sein!) man jemanden in seinen Rechten beschneiden kann (und da fängt es schon an, erst mal zu wissen welche Rechte ein Anderer hat.)
Da allerdings der Beruf "Journalist" nicht geschützt ist, muss man damit leben das jeder Bürger, der sein Ansinnen entsprechend richtig formuliert als "Presse" zu behandeln ist. Und zwar genau so, wie der Fotograf, den man schon seit 15+x Jahren kennt (das da die "Erkennung" bzw. "das Erklären seiner Absicht" mit einem "Moin! Gibts was zu beachten?" (Idealfall ;-) ) getan sein kann steht wieder auf einem anderen Blatt).
Gruß Jan
... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!
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... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!
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