Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Hessen: Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz | 33 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816222 |
Datum | 16.01.2016 19:56 MSG-Nr: [ 816222 ] | 7485 x gelesen |
Infos: | 15.01.16 'Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht' von Nils S. 15.01.16 STVO - § 38: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 15.01.16 Hessen: Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz auch im Privatwagen
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Führungskraft der Feuerwehr (höherer feuerwehrtechnischer Dienst).
Berufsfeuerwehr
Führungskraft der Feuerwehr (höherer feuerwehrtechnischer Dienst).
Sondersignal
Geschrieben von Heinrich B.Gut, dann stelle ich mal die (provokante) Frage
"Wieso muss ein A-Dienst der BF nach einer Stunde mit Einsatzmittel quer durch die Großstadt fahren? Was kann er was seine ebenfalls studierten Leute nicht können?"
Der A-Dienst wird hier genau dann alarmiert, wenn und weil er vor Ort die Einsatzleitung übernehmen soll. Wenn das nach einer Stunde passiert, dann auch nur deshalb, weil eine entsprechende Alarmstufenerhöhung durchgeführt wurde oder Spezialkräfte alarmiert wurden, bei deren Einsatz eine entsprechende Führungsstruktur vorgesehen ist. In den Fällen ist die Nutzung von SoSi wohl weitgehend unstrittig.
Fährt er ohne reguläre Alarmierung nach einer Stunde zur E-Stelle, weil er zum Beispiel seine Dienstaufsicht ausüben will oder weil aufgrund der Lage die Präsenz der Führung angemessen erscheint (oder er einfach nur seinen Jungs auf die Schulter klopfen will), dann tut er das auch ohne SoSi.
Würde er (was deine Frage irgendwie suggeriert) den Einsatzverlauf zunächst vom Büro oder Ruheraum aus folgen, dann nach der Büroarbeit (der Mahlzeit, der Fernsehsendung, ...) beschließen "das will ich mir auch mal anschauen!", sich selbst in den Einsatz versetzen und seinem Fahrer die Alarmfahrt anordnen, dann sähe ich das in der Tat auch eher als nicht gerechtfertigt an. (aber, wie gesagt: das kennt man hier so nicht).
Der Unterschied zu den Kreis-Funktionsträgern dürfte sein, dass wohl in keinem Bundesland der KBX regulär für die planmäßige Übernahme der Einsatzleitung in der Einsatzmittelkette enthalten ist?
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