Geschrieben von Stefan N.Und zwar soll jedes Aktive Mitglied lt. FwDV 2 ja mindestens 40 Ausbildungsstunden ableisten, für mich also heißt das: Weniger als 40 Stunden = nicht aktiv! Der Begriff "Aktiv" kommt in der FwDV2 doch gar nicht vor? Dort heißt es: 1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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