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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAktive Mitgliedschaft - Wahl eines Ortsbrandmeisters10 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816315
Datum19.01.2016 21:41      MSG-Nr: [ 816315 ]2311 x gelesen

Geschrieben von Stefan N.Und zwar soll jedes Aktive Mitglied lt. FwDV 2 ja mindestens 40 Ausbildungsstunden ableisten, für mich also heißt das: Weniger als 40 Stunden = nicht aktiv!Der Begriff "Aktiv" kommt in der FwDV2 doch gar nicht vor? Dort heißt es: 1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 18.01.2016 07:59 Björ7n L7., Heidelberg
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 18.01.2016 12:11 Stef7an 7N., Hann. Münden
 19.01.2016 15:34 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 19.01.2016 16:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 19.01.2016 17:49 Oliv7er 7S., Neidenbach
 19.01.2016 18:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.01.2016 21:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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