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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 816334 | ||
Datum | 20.01.2016 12:30 MSG-Nr: [ 816334 ] | 3255 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo zusammen, auch das IM Baden-Württemberg hat heute auf Grund mehrerer Anfragen von Gemeinden bestätigt, das Rückzahlungs- oder Verpflichtungserklärungen in Verbingung mit bezahlten oder bezuschussten Führerscheinen nichtig sind. Ein entschprechender Hinweis ging heute an alle Gemeinden in BaWü raus. Geschrieben von IM Ba-Wü Bestehende öffentlich-rechtliche Verträge über anteilige Kostenübernahmen oder Rückerstattungen Mit meinem bescheidenen Rechtwissen übersetzt: Die Gemeinden müssen in BW eine leistungsfähige Feuerwehr unterhalten, dazu gehören bei Bedarf auch Maschinisten mit Klasse C-Führerschein. Diese Pflicht darf in keiner Weise auf die Angehörigen der Fw abgewälzt werden. Gruß vom See Jürgen | ||||
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