Naja das ähnelt sehr dem Bayrischen. Also überall fast gleich.
Interessanter finde ich da den Absatz zu 5.
Geschrieben von ---Land Niedersachsen --- Der nach Nummer 2 berechtigte Personenkreis hat daher die regelmäßige Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainings, welches ihn in die Lage versetzen soll, die hohen Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer von Einsatzfahrten mit Sonderwarneinrichtungen zu erfüllen, mindestens alle drei Jahre nachzuweisen.
Das ist doch mal eine Maßnahme die ich für sehr sinnvoll erachte. Interessant nur die Kontrolle...
Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.
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