Nabend,
solch eine Frage in Gänze zu klären funktioniert in einem Forum sicher nicht. Aber ein paar Anmerkungen:
Wenn der zweite Rettungsweg bis jetzt nicht vorhanden ist, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine nicht genehmigte Nutzungsänderung handelt und eine Nutzung als Aufenthaltsraum gar nicht zulässig ist.
Zur Thematik was ein zweiter Rettungsweg sein könnte, empfehle ich ein paar Blicke in die Bauordnung (BauO NRW), hier in Auszügen:
null§ 17 (3) der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein
§ 36 (2) Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. Einschiebbare Treppen und Leitern sind bei Gebäuden geringer Höhe als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsräume zulässig; sie können als Zugang zu sonstigen Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind, gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.
Ich hoffe der Ausgang aus dem Raum geht nicht über weitere Räume, so dass man im ungünstigsten Fall in einer Todesfalle sitzt. Zur Lösung des Problems empfehle ich entweder einen Fachmann oder die Nutzung als Aufenthaltsraum zu unterlassen.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|