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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg11 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816656
Datum01.02.2016 13:45      MSG-Nr: [ 816656 ]3313 x gelesen

hallo,

Schlussendlich gehört das Geld des Sondervermögens Kameradschaftskasse doch der Gemeinde.

Wem den sonst?

Geschrieben von Thomas B.Aber das Geld auf dem Konto? Das FwG besagt, dass über die Ausgaben der Abteilungsausschuss der Feuerwehr beschließt. Der Wirtschaftsplan ist dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Laut Kommentar zum FwG darf ein BM zwar den Wirtschaftsplan ablehnen, er darf aber keine eigenen Festlegungen zur Verwendung des Geldes machen. Also glaube ich nicht, dass das Geld wirklich der Gemeinde gehört, sondern tatsächlich der Abteilung.
und was ist die Abteilung bzw. die Feuerwehr?

=> eine gemeindeeigene Organisation

Ansonsten müsste parallel zur Abteilung bzw. der Feuerwehr ein Verein oder eine GbR existieren der das Geld gehört. Geschrieben von Thomas B.So aus dem Bauch heraus finde ich eine abschließende Kameradschaftsveranstaltung kurz vor der Auflösung ("Italiener") für zulässig, wenn schon bekannt war, dass ein Großteil der Abteilungsangehörigen aus der Feuerwehr austreten wird.
sehe ich auch so. Die Finanzierung z.B. von Kameradschaftsabende aus der Feuerwehrkasse ( = Sondervermögen) ist üblich und rechtlich unbedenklich. Für so was sind die ja auch eingerichtet.

Die Auszahlung von Geld an Einige mit der Begründung die seien langjährige Mitglieder gewesen ist meine Ansicht nach rechtlich sehr bedenklich.

Geschrieben von Thomas B.Aber da ja einige auch in der Feuerwehr geblieben sind und damit in die neue, einzige Abteilung gewechselt sind, hätte man natürlich auch einen Teil in die neue Kameradschaftskasse übertragen können.

Das wäre guter Stil gewesen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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