Hallo,
Geschrieben von Henning K.Ich war dann also extra nochmal in der Bibliothek und habe in der TR-BOS "analoge Alarmierung" nachgelesen.
Die kann man auch online finden. Trotzdem praxisfremd und daher haben sich auch in den letzten Jahrzehnten die wenigsten an diesen Teil der TR-BOS gehalten, sofern der Meldeempfänger anderes hergab. Die verwendeten Meldeempfänger wurden ja nicht speziell nur für deutsche BOS entwickelt, sondern in gleicher Art auch für andere Zwecke im In- und Ausland verwendet. Die entsprechenden Funktionen kann man meist zwar wegprogrammieren, warum sollte man dies aber? Wenn einer meint, dass mein Melder immer und überall mit voller Lautstärke alarmieren muss, dann schalte ich ihn eben in entsprechenden Situationen ganz ab. Ob das jemandem hilft? Wohl kaum. Ach, ich vergaß, in irgendeiner Version dieser TR (weiß jetzt nicht, ob in der aktuellen auch noch) stand glaub ich auch mal drin, dass der Melder nicht abschaltbar sein dürfte. Zumindest aber durfte der Akku herausnehmbar sein, also auch wieder ein Schuß in den Ofen, diese Regelung. Es gibt durchaus Situationen, wo es Sinn macht, den Melder (ebenso wie ein Handy) stummzuschalten, wo man trotzdem erreichbar sein will, aber die anderen nicht stören will. Was soll also solch eine antiquierte und praxisfremde Regelung bringen und wem soll die helfen? Die Akzeptanz des mitführen eines Meldeempfängers erhöht sie sicherlich nicht.
Gruß,
Michael
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