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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 816908 | ||
Datum | 08.02.2016 21:25 MSG-Nr: [ 816908 ] | 7616 x gelesen | ||
Wo und wie ist die Tragepflicht geregelt? Sofern ihr keine Dienstanweisung habt ist dir das freigestellt. Stichwort GMV. Gibt es Satzungen und/oder Dienstanweisungen in denen das ausdrücklich geregelt ist? Die Dienstanweisung muss dein Arbeitgeber (Kommandant bzw. Bürgermeister) erlassen. Dienstanweisungen einer anderen Feuerwehr sind für dich nicht bindend. Ich vergesse hin und wieder meinen Melder morgens mitzunehmen. Jetzt werden mir Sanktionen angedroht. Nunja, bekommt ihr auch Sanktionen wenn ihr Alkohol trinkt? Oder ins Ausland fahrt? Dann bist du ja auch nicht fähig am Einsatz teilzunehmen. Abgesehen davon dass es menschlich Blödsinn ist: Falls ihr keine Dienstanweisung habt sehe ich keine Rechtsgrundlage nach der man dich sanktionieren könnte. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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