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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816947 | ||
Datum | 09.02.2016 11:35 MSG-Nr: [ 816947 ] | 7229 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Ich wage zu bezweifeln, dass hier eine Dienstanweisung überhaupt eine Gültigkeit empfalten kann. ähm - eine Dienstanweisung gilt, je nach Art der Anweisung, nicht nur während der Dienste. Ich kenne Feuerwehren wo z.B. der Umgang mit sozialen Medien per Dienstanweisung geregelt wird. Und diese Regeln gelten selbstverständlich nicht nur wenn man während des Dienstes z.B. aus dem Feuerwehrhaus was postet sondern auch wenn man daheim im Kämmerlein sitzt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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