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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816953 | ||
Datum | 09.02.2016 12:21 MSG-Nr: [ 816953 ] | 7030 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. ähm - eine Dienstanweisung gilt, je nach Art der Anweisung, nicht nur während der Dienste. Dann erkläre mir mal bitte aufgrund welcher Rechtsgrundlage eine solche Dienstanweisung von einem Kommandanten gegenüber einer Privatperson Gültigkeit hat. Nichts anderes ist der normale Feuerwehrmann nämlich, wenn er nicht im Einsatz oder Übungsdienst ist. | ||||
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