Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 816962 |
Datum | 09.02.2016 13:35 MSG-Nr: [ 816962 ] | 6552 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Thomas M.Also darf ich jetzt alles was ich über und durch meine Tätigkeit als FFM erfahre hier schreiben, ich mein ich sitze hier privat vor meinem privaten PC ?!
Nein, Verschwiegenheitspflicht in dienstichen Angelegenheiten. Du darfst nur das verbreiten was auch über Presse und Rundfunk verbreitet wird.
Geschrieben von Thomas M.Weiterhin darf ich mich privat verhalten wie "die letzte Sau" oder auch eine politische Meinungen vertreten die zB extrem Rechts ist ?
.... oder extrem links. ;) So lange Du das nicht in Deiner Funktion als FA machst oder eine Verbindung zur Deiner Feuerehr hergestellt werden kann, ist Privat eben Privat.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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| 08.02.2016 21:25 |
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Adri7an 7R., Utting Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | |