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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816968 | ||
Datum | 09.02.2016 13:50 MSG-Nr: [ 816968 ] | 6329 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Dann erkläre mir mal bitte aufgrund welcher Rechtsgrundlage eine solche Dienstanweisung von einem Kommandanten gegenüber einer Privatperson Gültigkeit hat. Warum kommst du überhaupt zum Dienst wenn du nur im Einsatz Feuerwehrmann bist? Üblicherweise bist du keine Privatperson. Du bist in eine Organisation eingetreten und hast dich verpflichtet ihre Regeln zu beachten Steht auch gerne so in den entsprechenden Landesgesetzen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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