Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816971 |
Datum | 09.02.2016 14:07 MSG-Nr: [ 816971 ] | 6235 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Funkmeldeempfänger
Geschrieben von Thomas E.Warum kommst du überhaupt zum Dienst wenn du nur im Einsatz Feuerwehrmann bist?
Wer sagt das ich in einer FF bin?
Und zum Dienst gehe ich, weil daß eben eine Dienstpflicht ist und ich so mein Geld bekomm.
Soso, du willst also sagen, daß ein Mitglied einer FF immer im Dienst ist?
Das würde schonmal bedeuten, daß deine Unfallversicherung immer zahlen müßte.
Desweiteren wärst du auch immer berechtigt den Funk mitzuhören, netterweise machen, wenn sie legal programmiert sind, die FME den Funkverkehr erst auf, nachdem du durch die Alarmierung in den Dienst versetzt wurdest.
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| 08.02.2016 21:25 |
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Adri7an 7R., Utting Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | |