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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816972 | ||
Datum | 09.02.2016 14:11 MSG-Nr: [ 816972 ] | 6228 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian H. Es ist nichts anderes wie in der Firma. Ich habe klare Anweisung z.B. Dienstgeheimnisse nicht weiterzugeben. Dies darf ich auch nicht nach Feierabend, obwohl ich dann Privatmann bin. Nichts anderes ist es in der Feuerwehr. Du bist sogar theoretisch 24h am Tag im Dienst, wenn auch nur in Bereitschaft. Dafür gibts aber wie bei der Feuerwehr entsprechende Gesetze. Es gibt aber kein Gesetz, welches besagt, daß mir der Kommandant in der Freizeit vorschreiben kann, daß ich nicht dies oder jenes tun oder lassen kann. Edit: So ein Verhalten gibts selbst beim Militär nur im strengen Maße. Und hier wollen welche behaupten, daß dies nun jemand machen kann der 3 Wochen an einer LFS war? Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Alexander H. [09.02.16 14:12] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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