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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816973 | ||
Datum | 09.02.2016 14:13 MSG-Nr: [ 816973 ] | 6226 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Auf welcher Grundlage soll es denn verboten sein, irgendwas zu erzählen???Art. 6 BayFWG: Feuerwehrdienst ist Ehrenamt Art. 20 GO: Verschwiegenheitspflicht (u.a.) im Ehrenamt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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