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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816976 | ||
Datum | 09.02.2016 14:18 MSG-Nr: [ 816976 ] | 6254 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Daraus abzuleiten, daß ein Kommandant eine Dienstanweisung über ein allgemeines Verhalten anordnen kann, welches den Feuerwehrmann auch in seiner Freizeit trifft kann ich daraus nicht ableiten. es geht hier nicht um "allgemeines Verhalten". Da hast du recht. Das kann durch eine Dienstanweisung nicht geregelt werden. Aber speziell die Tragepflicht für FME könnte durch eine Dienstanweisung geregelt werden. Und das greift logischerweise auch in den Privatbereich ein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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