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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816979 | ||
Datum | 09.02.2016 14:26 MSG-Nr: [ 816979 ] | 6264 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Art. 20 GO: Verschwiegenheitspflicht (u.a.) im Ehrenamt. Auch da steht "nur" drin, das ich nichts weitererzählen darf, was der Geheimhaltung unterliegt. Auf deutsch, da steht schon irgendwo anders, daß du das nicht erzählen darfst. Also du darfst zB nicht sagen das es bei Mayer Max einen Unfall gebaut weil er 3 ATÜ im Kessel hatte. Solche Informationen unterliegen zum Beispiel eventuell dem BDSG. | ||||
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