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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Bamberg / Bayern | 816983 | ||
Datum | 09.02.2016 15:04 MSG-Nr: [ 816983 ] | 6135 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Wobei eigentlich jeder aktive Feuerwehrangehörge extra auf die Verschwiegenheit verpflichtet sein muss. Das ergibt sich auf den Regel über die Teilnahme am BOS-Funk. Und das dürfte wohl jeden Aktiven betreffen. Das wurde / wird doch immer während des Sprechfunker gemacht. Dort wurde ein Schriftstück unterschrieben, welches zur Verschwiegenheit verpflichtet. Steht irgendwo geregelt, dass dies gefordert ist? Macht jemand das sonst in der eigenen FW? Hier bei uns fällt das nämlich im Lehrgang für Digitalfunk komplett raus. edit: Das sollte eigentlich abgespalten werden. Hat wohl nicht funktioniert. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Markus K. [09.02.16 15:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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