Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816987 |
Datum | 09.02.2016 15:32 MSG-Nr: [ 816987 ] | 7364 x gelesen |
Geschrieben von Markus K.Steht irgendwo geregelt, dass dies gefordert ist? Für Einsatzkräfte (bzw. Länderregelungen), die nicht als Ehrenbeamte unters Beamtenrecht oder ehrenamtlich tätige unter entsprechende Regelungen fallen, greift immer noch das Verpflichtungsgesetz.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 08.02.2016 21:25 |
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Adri7an 7R., Utting Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | |