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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816999 | ||
Datum | 09.02.2016 17:02 MSG-Nr: [ 816999 ] | 6106 x gelesen | ||
Ob er dann aus dem "Einsatzdienst" zu entfernen ist, steht auf einem anderen Blatt. Zu deinem zitierten Paragraph. Das mag ja durchaus so stimmen, die "Aufforderung" kommt aber eben durch die Alarmierung und nicht durch das tragen des Piepser zustande. Somit sehe ich weiterhin überhaupt keine rechtliche Grundlage einem Feuerwehrangehörigen den Piepser aufzudrängen und erst Recht nicht per DA dazu zu verpflichten. Kann ja auch durchaus praktische Gründe haben, warum jemand keinen FME will. Nur mal so aus Neugierde, wer bekommt denn von seiner Kommune den Stromkosten ersetzt? Hierfür gibts eine klare rechtliche Grundlage. | ||||
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