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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817000 | ||
Datum | 09.02.2016 17:16 MSG-Nr: [ 817000 ] | 6064 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Zu deinem zitierten Paragraph. wenn aber die Alarmierung ausschliesslich über FME erfolgt ist logischerweise das Tragen des FMEs die Grundlage um diese Dienstpflicht zu erfüllen. Daraus folgt meiner Meinung nach das man den einem zugeteilten Funkmelder auch mitführen muss. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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