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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817001 | ||
Datum | 09.02.2016 17:23 MSG-Nr: [ 817001 ] | 6036 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. die "Aufforderung" kommt aber eben durch die Alarmierung und nicht durch das tragen des Piepser zustande. Da gebe ich dir Recht, wenn jemand ohne seinen Melder zuverlässig und ohne Zeitverlust über seine Alarmierung in Kenntnis gesetzt wird ist das kein Problem, seinen nutzlosen Melder sollte er dann jedoch ungefragt zurück geben. Geschrieben von Alexander H.warum jemand keinen FME will. Natürlich, einfach wieder abgeben. Geschrieben von Alexander H. Stromkosten ersetzt Noch nie angefragt, ich stelle noch nicht mal bei jedem Einsatz eine Rechnung, da sind mir die paar Cent mal sowas von egal das selbst diese Zeilen mich mehr belasten. Nicht das wir uns hier verrennen Es geht nur um die Zeiten in denen eine Einsatzkraft zum Einsatz kann, niemand stellt in Frage das es für "ihn" Zeiten gibt in denen ein Einsatz einfach keinen Sinn macht. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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