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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817016 | ||
Datum | 09.02.2016 20:30 MSG-Nr: [ 817016 ] | 5851 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Matthias M. B. Es besteht m.E. eine GRUNDSÄTZLICHE Pflicht. Dort heißt es ja eben NICHT, "Teilnahme an JEDER Übung oder Einsatz. richtig Aber das hat auch Grenzen. Ich denke wenn eine Feuerwehr über Melder alarmiert wird ist es eine Dienstpflicht den Melder dann bei sich zu tragen wenn es auch zumutbar ist in den Einsatz zu gehen. Wenn ich krank bin und deshalb nicht an einem Einsatz teilnehmen kann brauch ich auch keinen FME mitführen. Wenn ich aber fit bin und mich im Ort bewege dann bin ich verpflichtet meinen Melder bei mir zu tragen. So interpretiere ich die div. Festlegungen in den Feuerwehrgesetzen und mit Hilfe des GMV. Umgekehrt muss es dann aber auch möglich sein einem Feuerwehrangehörigen der dieser Pflicht nicht nachkommt ( z.B. Melder-im-Ladegerät-im-Schlafzimmer-Lasser ) dies auch mit Nachdruck klarzumachen das er damit eine Dienstpflicht verletzt. Auch wenn das nicht so wörtlich bzw. konkret in div. Regelwerken ( Gesetze, Satzungen usw.) festgelegt ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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