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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzulage3 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW817043
Datum10.02.2016 10:14      MSG-Nr: [ 817043 ]2378 x gelesen

Geschrieben von Ralf M.ich habe als Angestellter bei einer Werkfeuerwehr gearbeitet und bin nun bei einer öffentlichen BF in das Beamtenverhältnis übernommen worden.
Dabei wurden mir nun die Jahre bei der WF anerkannt, weshalb ich in die Besoldungsgruppe A7 Stufe 4 eingruppiert wurde.


Das ist die Anerkunnung der beruflichen Erfahrungen => Erfahrungsstufe 4 statt 2 (oder gar nur 1).


Geschrieben von Ralf M.Im Bayerischen Besoldungsgesetz steht in der Anlage 4, dass Feuerwehrleute im Einsatzdienst Zulagen bekommen:
Nach einer Dienstzeit von einem Jahr: 71,07 Euro
Nach einer Dienstzeit von zwei Jahren: 142,15 Euro.

Meine Frage wäre nun, stehen mir die 142,15 Euro zu? Denn schließlich wurde ja mein Diensteintritt fiktiv vorverlegt, was ja auch zur Erfahrungsstufe 4 in A7 geführt hat.
Oder ist damit die tatsächliche Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber gemeint?


Das ist m.E. die Dienstzeit in der entsprechenden Funktion bei einem öffentlichen Arbeitgeber...

Da es da aber offensichtlich diverse Interpretationsvarianten gibt, Dienstherrn fragen ggf. Arbeitsrechtler mit Hintergrund im öffentlichen Dienst-/Besoldungsrecht fragen..

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 10.02.2016 09:49 ., Würzburg
 10.02.2016 10:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.02.2016 07:53 Alex7and7er 7H., Neuburg

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