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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzulage | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 817043 | ||
Datum | 10.02.2016 10:14 MSG-Nr: [ 817043 ] | 2378 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf M. ich habe als Angestellter bei einer Werkfeuerwehr gearbeitet und bin nun bei einer öffentlichen BF in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Das ist die Anerkunnung der beruflichen Erfahrungen => Erfahrungsstufe 4 statt 2 (oder gar nur 1). Geschrieben von Ralf M. Im Bayerischen Besoldungsgesetz steht in der Anlage 4, dass Feuerwehrleute im Einsatzdienst Zulagen bekommen: Das ist m.E. die Dienstzeit in der entsprechenden Funktion bei einem öffentlichen Arbeitgeber... Da es da aber offensichtlich diverse Interpretationsvarianten gibt, Dienstherrn fragen ggf. Arbeitsrechtler mit Hintergrund im öffentlichen Dienst-/Besoldungsrecht fragen.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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