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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzulage | 3 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 817086 | ||
Datum | 11.02.2016 07:53 MSG-Nr: [ 817086 ] | 1567 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf M. Meine Frage wäre nun, stehen mir die 142,15 Euro zu? Denn schließlich wurde ja mein Diensteintritt fiktiv vorverlegt, was ja auch zur Erfahrungsstufe 4 in A7 geführt hat. Die tatsächliche Dienstzeit. Für die Eingruppierung der Dienstzeit gibt es ja anrechenbare Vordienstzeiten. Auch 3 Jahre Erziehungsurlaub werden zB angerechnet, hier würde wohl keiner auf die Idee kommen und sagen, ich hab schon eine gewisse Dienstzeit geleistet und will die Feuerwehrzulage. Bei der Feuerwehrzulage gilt die tatsächliche Dienstzeit, die du bei der Feuerwehr getätigt hast. Da im BayBesG aber explizit auf Art 4 BayFwG hingewiesen wird und dort auch Werkfeuerwehren aufgezählt werden, kann es sein das dein neuer Dienstherr die Zeit anerkennen kann, aber nicht muß. Im Zweifelsfall wirst du klagen müssen. | ||||
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