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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzulage3 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern817086
Datum11.02.2016 07:53      MSG-Nr: [ 817086 ]1567 x gelesen

Geschrieben von Ralf M.Meine Frage wäre nun, stehen mir die 142,15 Euro zu? Denn schließlich wurde ja mein Diensteintritt fiktiv vorverlegt, was ja auch zur Erfahrungsstufe 4 in A7 geführt hat.
Oder ist damit die tatsächliche Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber gemeint?


Die tatsächliche Dienstzeit.

Für die Eingruppierung der Dienstzeit gibt es ja anrechenbare Vordienstzeiten.
Auch 3 Jahre Erziehungsurlaub werden zB angerechnet, hier würde wohl keiner auf die Idee kommen und sagen, ich hab schon eine gewisse Dienstzeit geleistet und will die Feuerwehrzulage. Bei der Feuerwehrzulage gilt die tatsächliche Dienstzeit, die du bei der Feuerwehr getätigt hast.
Da im BayBesG aber explizit auf Art 4 BayFwG hingewiesen wird und dort auch Werkfeuerwehren aufgezählt werden, kann es sein das dein neuer Dienstherr die Zeit anerkennen kann, aber nicht muß.
Im Zweifelsfall wirst du klagen müssen.

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 10.02.2016 09:49 ., Würzburg
 10.02.2016 10:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.02.2016 07:53 Alex7and7er 7H., Neuburg

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