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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817100 | ||
Datum | 11.02.2016 11:46 MSG-Nr: [ 817100 ] | 5118 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Ich bleib dabei, es gibt keine "rechtliche" Handhabe jemand den FME aufzuzwingen. Damit hast du absolut Recht ! Die Führung muss dann entscheiden ob und wie die weitere Mitgliedschaft in der FW aussehen kann. Ergo: Die Einsatzkraft zu einem Gespräch einbestellen und dieser startet darauf hin eine anonyme Anfrage im FW-Forum ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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