Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstuniform Damen - Absatzschuhe und Rock erlaubt? #
| 17 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 817268 |
Datum | 15.02.2016 15:52 MSG-Nr: [ 817268 ] | 4280 x gelesen |
Das Datum allein nicht. Deshalb fragte ich ja auch, ob Du mal darin gelesen hast.
Wenn ich zum Beispiel
Geschrieben in § 3 (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen weibliche Feuerwehrangehörige höhere Absätze tragen, wenn die dadurch erreichte Gesamtgröße geeignet ist, sich der durchschnittlichen Gesamtgröße der weiteren in der gleichen Gemeinde Dienst verrichtenden weiblichen Feuerwehrangehörigen in einem Maße anzunähern, dass eine etwaige besondere Auffälligkeit der geringeren Körpergrundgröße dadurch behoben wird. Die Höhe der Frisur bleibt dabei unberücksichtigt.
und
Geschrieben in § 4 Sofern die Absatzhöhe, außer in den Fällen des § 3 Absatz 2, mehr als 65mm beträgt, ist die nach dem geltenden Arbeitsschutzrecht zu erstellende Gefährdungsbeurteilung bei Festmärschen über 2000m Festmarschlänge in Schriftform mitzuführen. Die elektronische Form ist ausreichend, wenn ein jederzeitiger Lesezugriff gewährleistet ist.
sowie einige andere Passagen lese, weiß ich, es handelt sich um einen gut gemachten Aprilscherz.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
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