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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 817389 | ||
Datum | 19.02.2016 22:12 MSG-Nr: [ 817389 ] | 8885 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Die Drohne wurde von einer Privatperson gesteuert. Inwischen nutzen ja auch "Blaulichtfotografen" Dronen. Das sind auch Privatpersonen, bzw. Privatfirmen. Geschrieben von Jürgen M. Der hat wohl aus reiner Neugierde mal sehen wollen wie so eine Unfallstelle von oben aussieht. Und der "Blaulichtfotograf" macht das zum Geldverdienen. Der hat dann sicher eine Genehmigung und eine Versicherung dafür, aber ganz ohne Regeln dürfen das Journalisten sicher auch nicht. Ich sehen schon einen Unterschied zwischen der Knipserdrone (egal, wer die fliegt) und der Erkundungsdrone vom Gutachter oder die im Auftrag der Einsatzleitung gesteuert wird. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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