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RubrikÜbung zurück
Thematödlicher Unfall bei privater Tauchübung11 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817411
Datum20.02.2016 15:12      MSG-Nr: [ 817411 ]3825 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Udo B.Allerdings gilt auch, das alle Tätigkeiten versichert sind, von denen der Versicherte annehmen durfte oder musste, das diese (überwiegend) dem Interesse des Unternehmen dienen. Dies gilt in aller Regel auch dann, wenn die Tätigkeit auf eigene Initiative erfolgt.
das wird dann eine Gratwanderung werden.

wie will man das abgrenzen?

wo hört "privat" auf und wo fängt "dienstlich" an?

Oder kann ich jetzt nachher in meinen Garten runtergehen und mit der Motorsäge arbeiten. Wenn mir dann was passiert kann ich den Schutz des Feuerwehr-Unfallversicherers in Anspruch nehmen. Und das mit der Begründung das Kleinschnippeln meines Nussbaums diente ja der Fortbildung für die Feuerwehr.

irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 20.02.2016 10:17 Pete7r I7., Freital
 20.02.2016 10:54 Udo 7B., Aichhalden
 20.02.2016 15:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.02.2016 10:25 Udo 7B., Aichhalden
 21.02.2016 11:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
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