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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | tödlicher Unfall bei privater Tauchübung | 11 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817411 | ||
Datum | 20.02.2016 15:12 MSG-Nr: [ 817411 ] | 3825 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Udo B. Allerdings gilt auch, das alle Tätigkeiten versichert sind, von denen der Versicherte annehmen durfte oder musste, das diese (überwiegend) dem Interesse des Unternehmen dienen. Dies gilt in aller Regel auch dann, wenn die Tätigkeit auf eigene Initiative erfolgt. das wird dann eine Gratwanderung werden. wie will man das abgrenzen? wo hört "privat" auf und wo fängt "dienstlich" an? Oder kann ich jetzt nachher in meinen Garten runtergehen und mit der Motorsäge arbeiten. Wenn mir dann was passiert kann ich den Schutz des Feuerwehr-Unfallversicherers in Anspruch nehmen. Und das mit der Begründung das Kleinschnippeln meines Nussbaums diente ja der Fortbildung für die Feuerwehr. irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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